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Der VGP setzt sich dafür ein, dass


die Einwohnergemeinden des Kantons Basel-Landschaft gemäss Kantonsverfassung ihre Aufgaben weiterhin in einem angemessenen Autonomie-Rahmen erfüllen können;

die Einwohnerinnen und Einwohner durch Respektierung des Subsidiaritätsprinzips in möglichst vielen Themenfeldern ihre demokratischen Mitbestimmungsrechte wahrnehmen können;

den Einwohnergemeinden ein finanzieller und sachlicher Handlungsraum zur Erfüllung selbstbestimmter Aufgaben erhalten bleibt;

die Gemeindepräsidentinnen und -präsidenten dank kollegialer Kontakte eine einfache und unkomplizierte Zusammenarbeit pflegen können;

die historisch gewachsene Stellung des Gemeindpräsidiums erhalten bleibt.


01-10-2005


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