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Anfänge |
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In den 1920er Jahren schlossen sich die Baselbieter Gemeindepräsidenten - damals gab es noch kein Frauenstimmrecht und damit auch keine Präsidentinnen - zum Gemeindepräsidentenverband des Kantons Basel-Landschaft zusammen.
Für viele Jahrzehnte standen die kollegialen Kontakte und die gesellschaftlichen Aspekte im Vordergrund.
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In den 80er Jahren |
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Die neue Steuergesetzgebung des Kantons, die ab 1975 in Kraft trat, brachte endlich das heute fast nicht mehr vorstellbare Progressionsverbot für die Gemeindesteuern zu Fall. Damit wurde eine gänzlich andere Finanzausstattung der Gemeinden eingeleitet. Wenige Jahre danach entstand auf der Ebene des Kantons ein Projekt zur Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden, das allerdings weitmehr ein Projekt zur Ausgabenumlagerung auf die Gemeinden war.
Diese Entwicklung brachte dem damaligen Gemeindepräsidentenverband sehr rasch eine ganz wichtige Aufgabe: Der VGP war die einzige Plattform, die eine gemeinsame Interessenvertretung aller Gemeinden gegenüber Dritten, insbesondere gegenüber dem Kanton, ermöglichte. Daraus erwuchs dem VGP eine andere Arbeitsfülle und eine andere Positionierung.In der Folge wurde rasch klar, dass es einer Aufgabenteilung II bedurfte, die nicht nur Kosten sondern auch Aufgaben und Kompetenzen verlagerte bzw. neu ansiedelte.
Im weitern gab die neue Kantonsverfassung, die am 1. Januar 1997 in Kraft trat, den Gemeinden eine klare Position und brachte dem Kanton die Verpflichtung, die Gemeinden in die Ausgestaltung von Erlassen einzubeziehen, wenn diese ihre Aufgaben tangierten.
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In den 90er Jahre |
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Aus diesen Erkenntnissen wuchs ein grosses Vorhaben, das in mehreren Gemeinde-Initiativen sich niederschlug. Mit der neuen Kantonsverfassung nahm auch der Einbezug in Vernehmlassungen und in vorbereitende gemeinsame Kommissionen von Kanton und Gemeindevertretungen stetig zu. Diese neue Aufgabenfülle konnte mit einer anfänglich teilzeitlich besetzten Geschäftsstelle besser bewältigt werden. Allerding waren die Strukturen des VGP allmählich mit der Aufgabenfülle überfordert. Zudem wurde hin und wieder auch die Frage der politischen Repräsentanz - und damit unterschwellig auch der Legitimation - aufgeworfen.
Aus dieser Entwicklung erwuchs im VGP die Einsicht, dass es einer breiteren Basis bedarf. Der Vorstand des VGP entwickelte dann das Projekt, einen Verband Basellandschaflicher Gemeinden VBLG zu gründen und setzte es auch um. Unter der Führung der VGP-Präsidenten Max Thommen (06.05.1930 - 29.07.2006) entstanden die Grundlagen zum VBLG, und er leitete auch die Gründung und die Überführung. Als erster Präsident des VBLG wurde das VGP-Vorstandsmitglied Peter Meschberger, Gemeindepräsident von Birsfelden, gewählt.
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Seit dem Jahre 2000 |
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Im Anschluss wurde auch intensiv darüber diskutiert, ob die Weiterführung des bisherigen Gemeindepräsidentenverbandes noch sinnvoll sei. Man kam zum Schluss es sei weiterhin sinnvoll. Die Entwicklung in der Arbeitslast des VBLG und die Entwicklung in den gesellschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen haben in der Folge gezeigt, dass es stets nötiger wird, zusätzlich zum VBLG auch weiterhin einen Verband der Gemeindepräsidentinnen und -präsidenten VGP zu haben.
Dieser Verband kann sich vom tagespolitischen Geschäft lösen, sich weiterräumigen Fragen zuwenden, dem VBLG Entlastung und Unterstützung bieten sowie die immer wichtiger werdenden persönlichen Kontakte unter den Gemeindepräsidentinnen und -präsidenten fördern. Zudem sind die sich abzeichnenden Aufgaben im Sinne eines Arbeitgeberverbandes der Gesamtheit aller Baselbieter Gemeinden sicher am richtigen Ort aufgehoben, da die Gemeindepräsidien allein schon durch das Gemeindegesetz die Verantwortung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gemeinden tragen.
Die dargestellte Entwicklung führte dazu, dass der VGP sich im Jahre 2004 neue Statuten gab und nach einer Pause in den Aktivitäten sich in der neu definierten Aufgabenstellung an die Arbeit machte. Startschuss dazu war die sehr gut besuchte Mitgliederversammlung am 10. September 2004 im Bad Bubendorf.
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01-10-2005
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Druckbare Version
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